Die neuen Gesetze:Das hat sich ab dem 1. Oktober 2014 geändert!

Es wurden neue Gesetze verabschiedet und eingeführt. Vom Grundbuch bis hin zum Führerschein- über Verpackungsmüll und Gesundheit- für alle ist etwas dabei.
Fahrerlaubnis
Die Arbeitsgruppe „Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr hat den amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet. Fünf Fragen werden gestrichen, neun Videofragen und zwölf 12 konventionelle Fragen kommen neu hinzu.
Mit dieser Änderung werden weitere Fragen mit dynamischen Situationsdarstellungen in die theoretische Fahrerlaubnisprüfung eingeführt. In jeder Führerscheinprüfung muss ein Prüfling zwei von insgesamt 60 Videofragen beantworten. Jedes Video darf man sich fünf Mal ansehen.
Die dargestellten Situationen sind Variationen einer Verkehrssituation. Damit sollen die Führerscheinaspiranten beweisen, dass sie das Thema verstanden und die Fotos und Antworten nicht bloß auswendig gelernt haben.
Verpackungsmüll
Ab dem 1. Oktober wird die Möglichkeit gestrichen, durch die sogenannte Eigenrücknahme die Abgabe an den Müllentsorger zu reduzieren. Der Grund dafür ist, dass das Duale System „Grüner Punkt“ nicht mehr richtig funktioniert.
Zuletzt landete zu viel unbezahlter Verpackungsabfall in den Tonnen, und die Entsorger waren auf den Kosten sitzengeblieben. Im Rahmen der Eigenrücknahme melden Hersteller ihre Verpackungen an und zahlen eine Pauschale dafür. Geben Kunden nun Verpackungen beim Hersteller oder Vertreiber zurück, kann der Hersteller die Lizenzgebühren zurückverlangen.
Grundbuchämter
Die deutschen Grundbuchämter gehen einen weiteren Schritt in die Moderne. Die bereits digitalisierten Grundbücher, die Auskunft über die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken geben, können von Oktober an in einer einheitlichen Datenbank zusammengefasst werden. Dies umfasst auch verbesserte Möglichkeiten für Recherchen und Auskünfte. Die technische Umsetzung liegt allerdings in den Händen der Bundesländer, die selber über den Zeitrahmen entscheiden.
Das Ende der alten Gesundheitskarte
Eigentlich sollte die neue Gesundheitskarte die alte am 1. Oktober ersetzen.
Nun ist es der erste Januar 2015, ab dem gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto endgültig brauchen. Denn Ärzte können Patienten während einer Übergangszeit ab Oktober auch mit der alten Karte weiter behandeln.
Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum.
Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte können ihre Leistungen noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres über die alte Karte abrechnen. Rezepte, die auf die alte Karte ausgestellt wurden, sollen aber auch noch im nächsten Jahr eingelöst werden können.
Quelle: dpa / rp-online.de