Diebstahl-Verdacht: So wird man Mitarbeiter los

Fristlose Kündigung wegen eines Verdachts – immer wieder werden Arbeitnehmer auf dieser Grundlage entlassen. Denn – anders als im Strafrecht – gilt im Arbeitsrecht nicht die Unschuldsvermutung.
Entlassen werden können Mitarbeiter schon, wenn ein hinreichend starker Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter eine Straftat begangen haben könnte, so die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.
Nachgewiesen werden muss dem Betroffenen die Straftat nicht.
Arbeitsrechtler beklagen deswegen, dass die Verdachtskündigung ein Einfallstor ist, um unliebsame, kritische oder gewerkschaftsnahe Mitarbeiter los zu werden.
Da werden Verdachtsfälle konstruiert und Angestellten Diebstähle unterstellt – um sie entweder fristlos zu kündigen oder zu einem Auflösungsvertrag zu zwingen.
Prof. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen fordert wegen dieses Missbrauchs eine Abschaffung der Verdachtskündigung durch den Gesetzgeber. „Es muss ausgeschlossen werden, dass Unschuldige von einer Kündigung betroffen sind“, so Däubler.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Linken bzw. eine Verschärfung der Anforderungen an die Verdachtskündigung, wie von Rot-Grün vorgeschlagen, hatten die Koalitionsfraktionen 2010 abgelehnt.