Drei Milliarden Franken
Sie liegen vergessen auf Banken
In der Schweiz sammeln sich derzeit über 2,97 Milliarden Schweizer Franken an, die auf 632.000 Konten ihrer unwissenden Besitzer warten. Es sind die von Firmen einst eingezahlten Freizügigkeitsleistungen, welche von den Berechtigten einfach vergessen wurden.
Max Meili, Geschäftsleiter der Stiftung Auffangeinrichtung BVG erklärte dem Konsumentendienst auf eine Anfrage, dass:
“Die Leute sich nach ihrem Austritt aus der Pensionskassenicht um ihr Vorsorgegeld nicht mehr kümmern. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers liegt der Hinweis zur neuen Abführung einer freizügigen Arbeitgeberleistung bei den Arbeitnehmern.”
Meili weiter:
“Falls die Zusammenführung innerhalb von zwei Jahren nicht veranlasst wird, landen die Gelder bei der Auffangeinrichtung. Dort schlummert das Geld, bis eine Anfrage dazu eingeht. Inzwischen hat eine bessere Datenerfassung bei 34 Prozent der 960.000 Konten den Kontakt zu den Inhabern hergestellt.”
In absoluten Zahlen aber nimmt sowohl die Höhe des Kapitals als auch die Menge der unzustellbaren Konten zu. 632’302 waren es im vergangenen Jahr, sechs Jahre zuvor erst 426’303. Mittlerweile werden fast 3 Milliarden Franken “unzustellbares Kapital” verwaltet, gut 1,3 Milliarden Franken mehr als noch 2009.
In der Regel sind es eher kleine Pensionskassenguthaben, die vergessen gehen und bei der Auffangeinrichtung landen. Auf einigen Konten lagen im vergangenen Jahr gerade einmal ein paar Rappen, auf 258 verwalteten Konten betrug das Kapital dagegen über eine Viertelmillion Franken. Im Schnitt sind es 4700 Franken.
Wer vermutet, er habe vergessene Pensionskassengelder, kann mit einem Formular der Zentralstelle 2. Säule eine Anfrage starten. Allein im letzten Jahr sind dort rund 35’000 Anfragen eingegangen- deutlich mehr als noch vor einigen Jahren, wie die Zentralstelle auf Anfrage mitteilt.
Gründe für die Zunahme seien Medienberichte zum Thema, aber auch Behörden, die etwa bei Ergänzungsleistung- oder Sozialhilfebezügern genauer nachfragten.
Doch selbst wer von sich aus nicht aktiv wird, hat mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters gute Chancen, entdeckt zu werden. Bei weiterhin bestehenden Guthaben vergleicht die Zentralstelle dann die Kontodaten mit den Daten der AHV-Ausgleichskassen. Selbst Angaben aus dem nahen Ausland werden teilweise einbezogen.
Wenn eine Person bis zu ihrem 100. Geburtstag nicht gefunden werden kann, verfällt ihr Anspruch.
Quelle: Nachrichtenagentur sda/ 20min.ch