Dubiose Anlagevermittler: Das unseriöse Geschäft mit Immobilien

Normalerweise ist es ja so: Wer sich eine Wohnung kaufen will, sucht sich erst ein passendes Objekt aus und geht dann zur Bank. Die ermittelt den Wert der Wohnung und vergibt meistens um die 60 Prozent des von ihr ermittelten Wertes als Darlehen. Grund für diese Zurückhaltung:
Sollte der Darlehensnehmer einmal zahlungsunfähig werden, muss die Bank die Wohnung zwangsversteigern. Aus dem Erlös der Zwangsversteigerung erhält sie aber nur das, was nach Abzug der Kosten für das Zwangsversteigerungsverfahren für sie übrig bleibt. Deswegen rechnet kaum jemand damit, dass hinter angeblich steuersparenden Geldanlageangeboten, die ungefragt etwa per Telefon vermarktet werden, mitunter eine üble Schuldenfalle stecken kann.
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