Dubiose Wohnungsvermittler
So mancher vertraut sein Schicksal so genannten Wohnungsvermittlern an: Sie geben vor, Mietwohnungen zu vermitteln – gegen Gebühr, versteht sich. Das Angebot klingt meist verlockend einfach und ist mit 150 Euro noch weitaus günstiger als horrend hohe Maklercourtagen. Das böse Erwachen kommt erst später: Wenn dem Interessenten ständig mitgeteilt wird, dass alle Angebote bereits vergeben sind, dämmert es meist, dass das Geld verloren und keine neue Wohnung in Sicht ist.
Dass diese Vorgehensweise den Straftatbestand eines Betrugs erfüllt, davon ist Volker Ziaja vom Mieterverein Leverkusen überzeugt:
Wenn jemand Gebühren ohne Gegenleistung verlangt, dann ist das Vermögensschädigung und gleicht Betrug.” Wer Betrügern auf den Leim gegangen ist, sollte das Geld zurückfordern und notfalls Klage einreichen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Vorfalls.
Ein weiterer Trick unseriöser Makler sind Koppelgeschäfte: Die Wohnung wird nur vergeben, wenn gleichzeitig ein Kaufvertrag über Möbel, ein Bausparvertrag oder eine Versicherung abgeschlossen wird.
Solche Geschäfte sind nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz unwirksam, ebenso ist es verboten, eine Provision bei der Vermittlung einer Sozialwohnung oder einer anderweitig preisgebundenen Wohnung zu verlangen.
quelle: volle Kanne