Düsseldorfer Amtsrichter entschied:Rauchendem Mieter kann Wohnung fristlos gekündigt werden
Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn unzumutbar, darf ihm die Wohnung gekündigt werden.
Warum und weshalb kann man beim Spiegel-Online nachlesen.
Allerdings muss auch erwähnt werden, dass der Amtsrichter mit seiner Bewertung der Angelegenheit schon einmal auf die Nase gefallen ist.
Er hatte dem inzwischen 75-Jährigen, der in der Wohnung schon seit über 30 Jahren lebt, Prozesskostenhilfe für das Verfahren verweigert. Diese Entscheidung hob das übergeordnete Landgericht bereits vor der Verhandlung auf.
Das Landgericht gewährte dem Mann Prozesskostenhilfe.
Seine Verteidigung habe Aussicht auf Erfolg. Rauchen an sich, befand das Landgericht, sei keine vertragswidrige Nutzung.
Zurück zum Amtsgericht und zur Begründung des Urteils:
Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses müsse es nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung führe. Das gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen dürfe.
Der 75-jährige Rentner Friedhelm Adolfs kann gegen das Urteil des Amtsgerichts in Berufung gehen, denn das Urteil: Az.: 24 C 1355/13 ist noch nicht rechtskräftig.
Interessante Diskussion zum Thema auf dem Law-Blog von Rechtsanwalt Udo Vetter.