E-Nummern
Zusatzstoffe in Lebensmitteln
Was haben Sie denn heute schon alles gegessen? Wissen Sie auch, welche Zusatzstoffe Ihren Lebensmitteln zugesetzt wurden? Was verbirgt sich hinter den E- Abkürzungen?
Bei den E-Nummern handelt es sich um einen Code, mit dem die derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe nummeriert und gekennzeichnet werden. Derzeit sind rund 320 Stoffe als Zusatzstoffe zugelassen.
Zusatzstoffe machen Lebensmittel länger haltbar, verleihen ihnen eine frischere Farbe, einen intensiveren Geschmack oder eine als optimal erachtete Konsistenz. Trotzdem sind nicht alle Zusatzstoffe völlig harmlos. Manche stehen massiv in der Kritik, für einige gelten sogar Mengenbeschränkungen und Warnhinweispflicht.
Generell unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Farbstoffen, Süssungsmitteln und anderen Zusatzstoffen.
Die Gruppe der “anderen Zusatzstoffe” ist die grösste, darunter fallen:
Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Festigungsmittel, Feuchthaltemittel, Füllstoffe, Geliermittel, Geschmacksverstärker, Komplexbildner, Konservierungsmittel, modifizierte Stärken, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Schaummittel, Schaumverhüter, Schmelzsalze, Stabilisatoren, Trägerstoffe einschließlich Trägerlösungsmittel, Treib- und Packgase, Trennmittel, Überzugsmittel und Verdickungsmittel.
In der Regel müssen Zusatzstoffe vorrangig (bei verpackten Lebensmitteln) im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Bei lose verkauften Waren reicht ein Schild auf oder neben dem Lebensmittel. Bei Abgabe von Lebensmitteln in Gaststätten im Gastronomiebetrieb ist auf Speise- oder Getränkekarten die Angabe in Fussnoten ausreichend, wenn in der Verkehrsbezeichnung, also dem Namen des Produkts auf der Karte, darauf verwiesen wird.
Es müssen übrigens nicht immer alle Zusatzstoffe angegeben werden:
Wenn z.B. die technologische Wirkung im Endprodukt nicht mehr vorhanden ist, kann der Hersteller den Zusatzstoff verschweigen. Ein Beispiel dafür ist der Zusatzstoff E 1202, Polyvinylpolypyrrolidon, PVPP, der u.a. auch in Bier eingesetzt werden darf, das nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde. PVPP wird als Stabilisator eingesetzt, um Trübstoffe aus dem Bier zu entfernen, also um ein besonders klares Bier herzustellen.
Nachstehend sind alle Zusatzstoffe mit E-Nummern aufgelistet, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen.
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