Ein skandalöses Gerichtsurteil stellt fest: Deutsche müssen bei Abofallenbetreibern “Noreply” kennen
Dadurch, dass ein Internetnutzer nicht gewusst hat, was “noreply” bedeutet, hat er vor dem Amtsgericht Langen(Hessen) eine Abfuhr erhalten. Ein User hatte versucht, gegen die Premium Content GmbH des Villiam Adamca eine “Negative Feststellungsklage” durchzusetzen.
Diese wurde ihm aber vom betreffendem Amtsrichter verweiget, weil der Nutzer den Vertrag auf “noreply” widerrufen hatte.
Geschäftszeichen: 683/09R01 / kk
Geschäftsnummen: 58 C 610 (70) 14.06.2010 Amtsgericht Langen (Hessen)
Das ist das Amtsgerichturteil Hier nachzulesen
Man ist jetzt interressiert wann wir Deutschen den Ausdruck für “Nicht Antworten” (no reply) in Türkisch, Rumänisch und Polnisch kennen müssen. Wir finden, ein Skandal der sich gewaschen hat.
Quelle: ein Blog für Rödermark