Eingetragene Lebenspartnerschaften: GEZ Gebühren zurückfordern

Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften, die fürs Autoradio extra Rundfunkgebühren zahlen, obwohl ihre LebenspartnerIn schon für die Geräte zu Hause bezahlt, können GEZ-Gebühren zurück fordern.
Für die in 2006 gezahlten Gebühren ist Eile geboten. Denn die Rückforderungsansprüche aus dem Jahre 2006 verjähren mit dem 31. Dezember 2010.
Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 29.04.2009 – 6 C 33.08) hat nämlich entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Anmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten mit Ehegatten gleichgestellt werden. Ehegatten müssen für ein Autoradio nichts extra bezahlen.
Von dieser Neuregelung profitieren diejenigen Lebenspartnerschaften, die bislang für ihr Autoradio zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen mussten. Wer das bisher getan hat, sollte eine Kopie der Partnerschaftsurkunde unter Angabe der Namen und Teilnehmernummern beider Partner an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) senden. Das sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein gemacht werden. Das betreffende Rundfunkgerät wird dann abgemeldet. Zuviel gezahlte Rundfunkgebühren müssen ab Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft zurückerstattet werden – maximal für drei Jahre plus des laufenden Kalenderjahres.
Quelle verbraucherzentrale