Einschüchtern: Erfolg gegen unseriöse Inkassopraxis
Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.
Das Kammergericht Berlin hat die DOZ nun in ihre Schranken verwiesen. Die DOZ hatte in einem Mahnschreiben einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug mit einem Gerichtsverfahren gedroht, durch das “Kosten in Höhe von bis zu 600,00 EUR entstehen” können.
Da diese Summe völlig aus der Luft gegriffen ist und nichts weiter als einen dreisten Einschüchterungsversuch darstellt, ist die Verbraucherzentrale gerichtlich gegen die DOZ vorgegangen. Nach gewonnenem Urteil vor dem Landgericht Berlin (Az: 96 O 190/10) ging die DOZ in Berufung und ist damit nun auch endgültig gescheitert, das Kammergericht Berlin hat die Berufung durch Beschluss (Az: 5 U 64/11) zurückgewiesen.
Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale:
Wir hoffen, dass dieses Urteil Schule macht und solche und andere unzulässige Drohungen nun grundsätzlich ein Ende haben werden.
Quelle: vz-bawue