Einstweilige Verfügung gegen GoWeb Ltd. / Villiam Adamca
Das LG Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen 2-03 O 157/09 eine einstweilige Verfügung gegen die GoWeb Ltd., vertreten von Villiam Adamca, erlassen, nach der es diesem untersagt wird, für die Teilnahme an den Webseiten
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zu werben ohne angemessen deutlich auf die Kostenpflicht hinzuweisen.
Kläger ist die Formblitz AG, Berlin. Der Streitwert folgt aus deren Situation als “Mitbewerber”.
Diese Verfügung ist sehr nützlich, um diesen Abzockern nachzuweisen, dass der Kostenhinweis versteckt war und die Kosten also nicht Vertragsbestandteil geworden sind.
Insofern kann man die vollmundig drohenden Mahnungen der “Rechtsanwältin” Katja Günter getrost zum “Popoabputzen” nehmen.