Es wurde Strafanzeige gegen Thomas Urmann von der Kanzlei U+C wegen Streaming-Abmahnungen gestellt
Die Rechtsanwalts-Kanzlei- Müller Müller Rößner, haben wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Thomas Urmann, von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte eingereicht.
Wie aus der Medienberichterstattung der letzten Tage bekannt ist, hat die Kanzlei U + C Rechtsanwälte– Anfang Dezember im Auftrag der in der Schweiz ansässigen Firma The Archive AG im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet.
Die Urheberrechtsverletzung soll dadurch begangen worden sein, dass die Nutzer einen über Redtube angebotenen Stream abgerufen haben sollen. Die Kanzlei behauptet insoweit, die beim Abrufen des Streams erforderliche Zwischenspeicherung stelle eine urheberrechtliche Vervielfältigungshandlung nach § 16 UrhG dar, die ohne Zustimmung der Rechteinhaberin erfolgt und deshalb rechtswidrig sei.
Dazu erklärt Rechtsanwalt Carl Christian Müller von abmahnung-medienrecht.de:
“Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die nach wie vor nicht beantwortete Frage, wie die von der Kanzlei U+C vertretene Firma The Archive AG an die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist, nicht Gegenstand der von uns gestellten Strafanzeige ist, sondern allein der Umstand, Abmahnungen wegen Streamings auszusprechen, deren Berechtigung ersichtlich nicht gegeben ist.”
Und weiter schreibt die Kanzlei:
“Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden.
Es ist beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts seitens eines Anwalts erneut dazu missbraucht wird, um unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Durch die neue Abmahnwelle nehmen einmal mehr neben den Betroffenen auch die Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft und die Reputation der Anwaltschaft Schaden. Das ist für uns unerträglich und nicht weiter hinnehmbar“
Die Strafanzeige in Ihrem ganzen Wortlaut können Sie hier abrufen: Strafanzeige gegen Thomas Urmann. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carl Christian Müller unter 030/206 436 810 zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen bitten wir an info@mueller-roessner.net zu senden.
Quelle: abmahnung-medienrecht.de