Facebook führt User in die Irre
Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft.
Die Aussage im Kontext auf der Startseite “Facebook ist und bleibt kostenlos” ist aus Sicht des vzbv irreführend. Es ist bekannt, dass Facebook sein Geld mit und durch Werbung verdient.
19 Klauseln sind aus Sicht der vzbv rechtswidrig – etwa die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung.
Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht des vzbv intransparent. Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.
Besonders problematisch bewertet der vzbv die Voreinstellungen im Zusammenhang mit der Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen, die nicht datenschutzfreundlich sind.
Das Auffinden durch externe Suchmaschinen ist bereits voreingestellt. Auch die Entscheidung darüber, ob soziale Handlungen wie das „Liken“ in Verbindung mit dem Namen des Verbrauchers für Werbung genutzt werden dürfen, nimmt Facebook seinen Nutzern zunächst ab.
Wer das nicht möchte, der muss die Voreinstellung deaktivieren. Eine bewusste Einwilligung in solche Nutzungen erfolgt aus Sicht der vzbv damit nicht, vielmehr wird die Einwilligung zunächst vorausgesetzt und Nutzer müssen diese Einstellungen selbstständig ändern.
Das Vorgehen von Facebook ist nach Ansicht des vzbv mit der deutschen und europäischen Rechtsordnung nicht vereinbar und auch kartellrechtlich bedenklich, wie das Bundeskartellamt kürzlich erklärte.
Facebook hat nun Zeit bis zum 16. März 2015 auf die Abmahnung des vzbv zu reagieren.
Quelle: vzbv