Fake: Angela Merkels Anruf bei Ministerpräsident Kretschmann

Ein Berliner Radiosender findet es komisch, den neuen Ministerpräsidenten aus Baden – Würtemberg, Winfried Kretschmann (62) auf die Schippe zu nehmen. Der fand es auch komisch.
Er hätte dem Sender aber auch das hier sagen können: § 201 StGB. Und Frau Merkel hätte ihren Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB sowie aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einfordern können.
Weder Kretschmann, noch Merkel werden es tun. Denn echte Profis wehren sich nur dann presserechtlich, wenn es wirklich sein muss. Von Frau Merkel wären Klagen im Stile eines „Schröder Haarfärbe-Urteils“ nicht bekannt, auch Ex- Kanzler Kohl war stets clever genug, seine Kritiker nicht juristisch aufzuwerten.
Auch Kretschmann wird keine Sympathien verspielen, sondern sich den wichtigen Dingen zuwenden.
Quelle: Rechtsanwalt Kompa