Gefälschte Ware
Die Schäppchen-Falle Internet
Marken- und Designfälschungen sind bei uns stark angestiegen. Der Leidtragende ist meist der Konsument. Wie uns “Stop Piracy” kürzlich mitteilte, hatte der Schweizer Zoll im Jahr 2015 weit über 3000 Fälle des versuchtem Imports von gefälschter Ware verhindert.
Die Fälschungsindustrie ist ein Teil des organisierten Verbrechens
Die Palette von Fälschungen und Kopien reicht von Sportartikel, wie z.B. die beliebten Turn-Schuhe Deutscher Marken-Hersteller oder die Sportbekleidung, über Medikamente, bis hin zu hochpreisigen Elektoartikeln.
Besonders beliebt bei den Fälschern sind Smartphones wie z.B. Samsung, Motorola, LG, und das Iphone von Apple.
Wenn Sie ein gefälschtes Smartphone erworben haben, leben Sie brandgefährlich- im wahrsten Sinne des Wortes. So mancher Akku einer Fälschung geht wegen Überhitzung in Flammen auf- oder explodiert.
Kein Schnäppchen- wenn überhaupt geliefert wird, dann eine Produktfälschung
Es geraten immer häufiger bekannte Markenhersteller ins Visier von Fälschern und Internet-Piraten. Wieder einmal ist die Firma Vorwerk mit ihrem Produkt: “Thermomix TM5” betroffen.
Der Küchenhelfer kostet regulär ca. 1’395 CHF. Kriminelle bieten das Gerät auf gefälschten Internetseiten, Facebook oder über Autionen zu sehr günstigen Preisen an- oft für unter 1’000 CHF– und locken so Konsumenten zum Kauf.
Nach Zahlung per Vorkasse wird die Ware jedoch meist nie geliefert. Melden Sie solche Vorfälle mittels Meldeformular an KOBIK, damit dann der Hersteller informiert werden kann und die Löschung der betrügerischen Seite veranlasst wird.
Das Produkt ist nur im Direktvertrieb, das bedeutet nur von Vorwerk zu bekommen.
Gewarnt wird in dem Zusammenhang vor Geschäftsabschlüssen, insbesondere gegen Vorkasse, auf den Internet-Shops: “thermomix-vorwerk.com”, “schweiz-thermomix.com” oder “tm5-ag.com”. Diese Seiten werden nicht von Vorwerk betrieben. Sie sind Ihr Geld los!
Konsumenten sollten mit Vorsicht auf Dumping-Angebote reagieren.
Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops, erläutert dem Konsumentendienst wichtige Risiko-Indizien.
1. Verdächtige Anbieterkennzeichnung
Der Verkäufer sollte sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind die entsprechenden Angaben nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist höchste Vorsicht geboten. Skepsis ist auch angebracht, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.
2. Ungenügender Datenschutz
Die Aussagen zum Datenschutz sind ein weiteres untrügliches Indiz: Sind diese lückenhaft oder fehlen sie gänzlich, verkauft der Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter oder übermittelt sie an zweifelhafte Auskunftssysteme.
3. Uneindeutige Preisangaben sowie Vorkasse ohne Geld-zurück-Garantie
Sämtliche Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist und welche Versandkosten inklusive eventueller Zuschläge genau entstehen. Werden die Versandkosten nicht genannt oder ist deren Berechnung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Wenn Sie per Vorkasse überweisen, ist Vorsicht angebracht. Überweisungen lassen sich meist nicht rückgängig machen.
4. Offen gehaltene Lieferfrist
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage wie „Lieferfristen sind unverbindlich“ im Kleingedruckten relativiert, sollte man misstrauisch sein. Schliesslich soll ein Geschenk rechtzeitig ankommen. Kann ein Produkt nicht sofort geliefert werden, muss die längere Lieferzeit direkt beim Produkt genannt sein.
5. Unsichere Datenübertragung
Seriöse Händler stellen eine verschlüsselte Übertragung von Zahlungsdaten sicher, damit diese nicht abgefangen und missbraucht werden können und Kunden nicht gegen die Bedingungen ihrer Bank verstossen. Das Schloss-Symbol im Browser zeigt an, wenn eine Übertragung verschlüsselt ist.
6. Unrechtmässige Beschränkung des Widerrufs
Bis auf wenige Ausnahmen können erworbene Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Vorsicht ist geboten, wenn ein Händler versucht, dieses Recht einzuschränken, indem er zum Beispiel nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotsartikel von der Rückgabe ausschliesst.
7. Tückisches im Kleingedruckten
Konsumentenfeindlich und gesetzlich verboten: Manche Händler versuchen über ihre AGB-Klauseln, Kunden unangemessen zu benachteiligen. Aussagen wie „Versand auf Gefahr des Käufers“ oder „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden“ sind jedoch unzulässig und unwirksam.
8. Schlechte Bewertungen
Bei Händlern, die man selbst noch nicht kennt, kann eine kurze Internetrecherche sinnvoll sein. Vielleicht gibt es Negativeinträge in Foren, die zu erhöhter Wachsamkeit mahnen. Lässt sich ein Online-Shop darüber hinaus von seinen Kunden direkt bewerten und blendet das Ergebnis auf seiner Website ein – etwa über das Kundenbewertungsportal von Trusted Shops- kann dies zusätzlichen Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot geben.
9. Überprüfen Sie das Gütesiegel im Shop
Immer mehr Onlineshops sind mit einem Gütesiegel versehen. Klicken Sie darauf und prüfen Sie ob Sie auf die Seite des Qualitätsgaranten gelangen. Beim Klick auf das Siegel muss sich ein neues Fenster öffnen, das sogenannte Zertifikat. Dort erfahren Sie den Status des Siegels “gültig”, “gesperrt” oder “abgelaufen”. Ausserdem erfahren Sie dort noch einmal genau den Anbieter inklusive Adresse. Achten Sie bitte darauf, dass die URL “Internetadresse”, welche im Zertifikat angegeben ist, auch mit der des Shops übereinstimmt. Wenn nicht, schmückt sich jemand mit falschen Federn und das Siegel dient der Irreführung.
10. Rückzahlungsanspruch bei Nicht-Lieferung
Wurden Sie dennoch Opfer eines unseriösen Händlers, der die bestellte und bezahlte Ware nicht liefert, so haben Sie gegen diesen Rückzahlungsansprüche. Er muss Ihnen also den Kaufpreis erstatten und darüber hinaus sogar noch entstandene Schäden. Sollte er sich aber weigern, diese Ansprüche zu erfüllen, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang zum Anwalt und eventuell die Einleitung eines Beitreibungsverfahrens.