Fall Mollath:Mollath bleibt in der Psychiatrie
Das Landgericht Bayreuth hat keine 24 Stunden nach dem Auftritt von Gustl Mollath vor dem Landtag entschieden: Gustl Mollath darf nicht aus der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth entlassen werden.
Das Landgericht Bayreuth hatte die Aufgabe, vorzeitig zu überprüfen, ob Mollath aufgrund der aktuellen Entwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die beiden Wiederaufnahmeanträge, weiterhin untergebracht werden muss oder ob eine vorzeitige Entlassung angeordnet werden kann.
Eigentlich sollte neben dem umstrittenen Gutachten von Leipziger noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden, doch der vom Gericht bestellte Gutachter verweigerte den Auftrag.
Als Begründung sagte der Sachverständige gegenüber dem Gericht, dass er seit seinem ersten Gutachten für die Kammer des Landgerichts im Fall Mollath:
“Wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft worden war und diese Aktionen für ihn extrem beeinträchtigend seien, ferner darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit darstelle.”
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, das Landgericht stütze seine Voraussage auf das Gutachten von Klaus Leipziger, Leiter der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth, sowie auf die Gutachten von Hans-Ludwig Kröber und Friedemann Pfäfflin.
Auf Gustl Mollath wartete nach seiner Rückkehr aus München noch eine unangenehme Überraschung in der Klinik. Dort warteten zwei Ärzte, die Mollath untersuchen wollten und ihm Fragen zu seinem Gesundheitszustand stellten. Unter anderem soll er gefragt worden sein, ob er Selbstmordgedanken habe, wie es in einer Mitteilung auf einem Blog heißt.
Quellen dpa/sueddeutsche/telepolis