Fazebook und Twitter für Lehrer tabu

Das Kultusministerium in Baden Würtemberg untersagt Lehrern die Nutzung soziale Netzwerke wie z.B. Twitter oder Facebook im Dienst. Ein Rundschreiben verweist auf das Landesdatenschutzgesetz.
Danach müssen schulisch genutzte Netzwerke ihre Server in den Staaten der EU und nicht etwa in den USA haben und die hier geltenden Datenschutzstandards garantieren.
Im Rahmen des Unterrichts dürften sehr wohl aber soziale Netzwerke dazu genutzt werden, „um Funktionsweise, Vor- und Nachteile sowie Risiken aufzuarbeiten“. Ausdrücklich erlaubt sind auch sogenannte Fanpages auf Facebook zur Selbstdarstellung von Schulen.
Als Alternativen zu den sozialen Netzwerken nennt das Ministerium den konventionellen Schriftverkehr, die Nutzung verschlüsselter E-Mails oder die Online-Lernplattform Moodle.
Sanktionen sind bei Zuwiderhandeln laut Ministerium aber nicht vorgesehen.
Quelle: suedkurier