Schnellkurs im Ausland: Ferien-Führerschein wird nicht anerkannt


Ein Führerschein, der im Urlaub im Ausland gemacht wird, ist in Deutschland ungültig.
„Ein Ferien-Führerschein wird hier nicht anerkannt“, erläutert Markus Schäpe, Rechtsexperte beim ADAC in München.
Mindestens ein halbes Jahr müsse ein Autofahrer in einem EU-Land leben, damit die Behörden in Deutschland seinen Führerschein uneingeschränkt akzeptieren.
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden hatte, darf Deutschland die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins zwar nicht generell verweigern – sehr wohl aber, wenn der Autofahrer in dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, überhaupt keinen Wohnsitz hat.
Ein „Ferien-Führerschein“ ist also in jedem Fall ungültig.
Quelle: rp-online.de