Filesharing- Abmahnanwälte mit Geldstrafe und Berufsverbot belegt
Zwei Rechtsanwälte der britischen Kanzlei Davenport Lyons waren es, die Filesharing- Abmahnungen in Großbritannien zum Geschäft gemacht haben. Wie viele Personen von den Anwälten abgemahnt wurden und unschuldig waren, lässt sich nicht ermitteln.
Viele der Betroffenen zahlten aus Angst, da ein Prozess für viele den finanziellen Ruin bedeutet hätte.
Für dieses rücksichtslose Vorgehen mussten sich die beiden führenden Anwälte von Davenport Lyons, Brian Miller und David Gore, Anfang Juni vor der Britischen Rechtsanwaltskammer verantworten.
Diese hat nun entschieden, dass sich die beiden Juristen ein erhebliches Fehlverhalten haben zu Schulden kommen lassen. Sie hätten ihr Schema weiter betrieben, ungeachtet der emotionalen Belastung die sie beim Empfänger auslösen. Es wäre ihnen in erster Linie um den Profit für sich und ihre Kanzlei gegangen. Ihr Urteilsvermögen sei dadurch getrübt gewesen.
Beide müssen nun jeweils 20.000 Britische Pfund (etwa 23.000 Euro) Geldstrafe bezahlen.
Darüber hinaus hat ihnen die Rechtsanwaltskammer einer Berufsausübungssperre von drei Monaten auferlegt.
Neben der bereits erheblichen Geldstrafe müssen seitens der Juristen auch die sonstigen Kosten des Verfahrens getragen werden. Diese liegen bei 150.000 Britischen Pfund (rund 172.000 Euro).
Quelle: Gulli via Torrentfreak