Gegen lovebuy wird wegen Betrugsverdacht ermittelt
Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (betrieben durch die VMA Management GmbH), verlangt neuerdings im Zuge einer von ihr behaupteten „Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von den registrierten Nutzern für ihre ehemals kostenfreien “Dienstleistungen“ die Zahlung eines Jahresbeitrages.
Ganz allgemein und gerade in Hinblick auf die meist nicht durchsetzbaren „lovebuy“-Forderungen gilt:
Internetbenutzer, welche die Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen.
Jede weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen. Wenn dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte diesem ganz einfach mit dem stets beigefügten Vordruck widersprochen werden. Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches Schreiben und der Spuk hat ein Ende.
Geschädigte und mutmaßliche Opfer eines möglichen Betrugsversuchs sollten sich an ihre örtliche Polizeidienststelle oder auch unmittelbar an die Staatsanwaltschaft Oldenburg unter der E-Mail-Adresse poststelle@sta-ol.niedersachsen.de wenden und eine mögliche Straftat anzeigen.