Geheime U+C Mandantenvereinbarungn durch die Piratenpartei veröffentlicht

Ein “Whistleblower” hat dem Radio Krähennest, Dokumente zur Verfügung gestellt, die das gesamte Ausmaß der Handlungen der Abmahnindustrie bis ins Detail beweisen.
Hierzu gehören Unterlagen von Überweisungen und Abrechnungen sowie Originalverträge zwischen Abmahner und dem Auftraggebenden Urheber.
So sind auch einige Verträge enthalten, aus denen hervorgeht, wer wie viel vom Kuchen bekommt.
In den Abmahnschreiben, die sowohl im Bereich des Filesharing als auch im Bereich des Streamings verschickt werden, findet sich eine Gebührenaufschlüsselung, die dem Abgemahnten die entstandenen Kosten aufzeigen soll.
wbs law schreibt auf seinem Blog dazu:
„In den aktuellen Redtube-Verfahren sollen insgesamt Anwaltskosten pro Fall in Höhe von 169,50 € entstanden sein. So wird es jedenfalls in den tausenden Abmahnungen behauptet. Diese Kosten, die die The Archive AG angeblich für die Beauftragung der Kanzlei U+C gehabt hat, sowie 65 € pauschale Ermittlungskosten soll der Abgemahnte erstatten. Es ist allerdings wichtig, dass diese Kosten tatsächlich entweder gezahlt worden sind oder zumindest gezahlt werden sollten.
Ansonsten wäre den Abgemahnten etwas vorgegaukelt worden. Geht man also von geschätzten 20.000 Abmahnungen aus, dann hätte die The Archive AG angeblich 3,3 Millionen € an die Kanzlei U+C zahlen müssen. Hinzu kommen noch einmal 1,3 Millionen € Ermittlungskosten, macht zusammen 4,6 Million €, sofern man von 20.000 Abmahnungen ausgeht.
Es dürfte auf der Hand liegen, dass dieses Geld im Vorfeld jedenfalls nicht geflossen ist. Es dürfte weiterhin klar sein, dass auch nie jemand vorhatte diese Summen zu zahlen. Wenn diese Summen allerdings nie gezahlt werden sollten, dann müssen sie von den Abgemahnten auch nicht erstattet werden. Alles andere wäre Betrug.“
Die Kanzlei wbs hat für die Piratenpartei über eine vorgelegte Mandatsvereinbarung zwischen der Kanzlei U+C und ihrer Mandantin ein Gutachten erstellt, das wir hier auszugsweise wiedergeben.
„Kann die im Rahmen der vorliegenden Mandatsvereinbarungen geregelte Abrechnungsweise als illegal bezeichnet werden?“
…Die Abrechnungsmodalitäten sind in den vorliegenden Mandatsvereinbarungen unter dem Punkt „Abrechnungsmodus/Honorar“ geregelt und lassen sich grob wie folgt zusammenfassen:
Im ersten Abmahnschreiben macht U+C für den Auftraggeber einen Pauschalbetrag (280,00 EUR, 650,00 EUR oder 1280,00 EUR) geltend, mit dessen Zahlung sämtliche Ansprüche aus der streitgegenständlichen Urheberrechtsverletzung abgegolten sind.
Im Zahlungsfall (auch in geringerer Höhe) wird der überwiesene Betrag prozentual aufgeteilt (zumeist 30 % Auftraggeber, 60 % U+C, 10 % Gerichtskostenpool).
Diese pauschale Abrechnungsweise wird auch durch die vorliegenden Umsatzaufstellungen samt Ausschüttung an die Auftraggeber aus den Jahren 2010/2011 bestätigt.
Abmahnverfahren, die zu keiner außergerichtlichen Zahlung seitens des mutmaßlichen Verletzers führen, werden von U+C nicht in Rechnung gestellt.Soweit das erstmalige Abmahnschreiben nicht zur Realisierung des Pauschalbetrages geführt hat, werden im sogenannten „Inkassolauf“ gegenüber dem Abgemahnten Anwaltsgebühren (nach RVG, zumeist 911,80 EUR) sowie jeweils pauschal Schadensersatz (250,00-1.250,00 EUR) und Ermittlungskosten (125,00 EUR) geltend gemacht.
[…]
Ergebnis:
„Die getroffenen Vereinbarungen können als illegal bezeichnet werden, da sie einerseits gemäß § 49b II BRAO unzulässige Erfolgshonorare beinhalten dürften und darüber hinaus im Rahmen des sogenannten „Inkassolaufs“ eine Vorgehensweise beschreiben, die den Tatbestand des Betrugs gem. § 263 StGB erfüllt.“
Das komplette Gutachten der Kanzlei Wilde Beuge Solmecke finden sie hier.
Das Radiopodcast der Diskussion zum Leak der aktuellen Abmahnwelle finden sie hier. Alternativ: Mediafile Download oder für IPad – IPhone Dauer ca.120 Minuten
Quellen: wbs law/ Nebelhorn-Piratenradio.de/ blog Piratenpartei NRW