Gerichtsentscheid: Extra Bankgebühren sind nicht zulässig
Wenn Sie ihren Dispo Kredit überziehen, kann das richtig ins Geld gehen. Bis zu 20 Prozent Zinsen berechnet so manches Geldinstitut für diese Extraleistung.
Das ist natürlich immer noch besser als eine Kreditkündigung. Eine weitere, zusätzliche Gebühr darf aber nicht erhoben werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 23 U 157/09).
Auslöser des Rechtsstreits war eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Commerzbank, die ihren Kunden jedes mal fünf Euro in Rechnung stellte, wenn sie über den Dispo hinaus Geld abhoben. Natürlich zusätzlich zum ohnehin schon erhöhten Zinssatz von 18,75 Prozent.
Die Banker argumentierten folgendermassen: Besonders wackelige Kunden müssten mehr bezahlen. Die Gebühr sei nur erhoben worden, wenn eine Überweisung den Betrag von 100 Euro überstieg. Schließlich trage die Bank in diesem Fall auch ein erhöhtes Ausfallrisiko.
Laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt stellt das Ausführen einer Überweisung in der „geduldeten Überziehung” jedoch keinen besonderen Aufwand dar. Eine Extra-Gebühr ist deshalb unzulässig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Kunden, sich die zu Unrecht abgebuchten zusätzlichen Beträge von der Bank zurückholen. Das ist auch drei Jahre rückwirkend möglich.
Es war nicht die erste Klausel, die von einem Gericht verboten wurde.
Grundsätzlich gilt: Unzulässig ist eine Gebühr immer dann, wenn die Bank mit der Gebühr eine gesetzliche Pflicht erfüllt oder eigene Interessen durchsetzen will.
Deshalb müssen typische Bankdienstleistungen wie z.b. das Einrichten und Schließen eines Girokontos oder die Änderung eines Freistellungsauftrages immer kostenfrei sein.
Quelle Bild.de