Gesetzesänderungen im Jahr 2010 für Verbraucher
Zum 1. Januar 2010 treten zahlreiche Regelungen in Kraft, die für Verbraucher wichtige Änderungen mit sich bringen.
Trotz Wirtschaftskrise gibt es im nächsten Jahr einige Verbesserungen beim Verbraucherschutz: Ab Januar soll ein verbindliches Beratungsprotokoll Kunden bei Geldanlagegesprächen vor Risikogeschäften schützen, Erbschaften werden stärker im Sinne des Verstorbenen geregelt, und verschuldete Haushalte genießen ab Sommer einen besseren Kontopfändungsschutz. Nachfolgend ein Auszug:
Preselection-Telefonate
Kunden, die ihre Telefonate mit einer festen Voreinstellung eines anderen Anbieters im so genannten Preselection-Verfahren führen, sollen künftig besser vor untergeschobenen Verträgen bei der Umstellung der Betreibervorauswahl geschützt werden. Ab 1. März können Kunden die Einrichtung oder Änderung der Voreinstellung eines anderen Betreibers bzw. die dazu nötige Vollmacht nur noch schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – erteilen. Dies gilt auch bei einem kompletten Anbieterwechsel. Bei Unstimmigkeiten muss der neue Anbieter die entsprechenden Willenserklärungen der Kunden schriftlich nachweisen können.
Service-Dienste per Telefon (0180-Gespräche)
0180-Telefonate werden künftig als “Service-Dienste” bezeichnet. Für sie gilt ab 1. März eine einheitliche Preisobergrenze. Ein Festnetzgespräch mit 0180-Rufnummer kostet dann maximal 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf. Für Service-Gespräche per Handy werden Kunden ab dem gleichen Zeitpunkt nur noch mit maximal 42 Cent pro Minute zur Kasse gebeten. Bislang betrug der Preis für ein Servicegespräch 49 Cent bis 1 Euro pro Minute. Um die nötige Kostentransparenz zu gewährleisten, müssen 0180-Dienste künftig neben dem Festnetz- auch den Mobilfunkhöchstpreis angeben, falls er von den Tarifen für Anrufe aus dem Festnetz abweicht.
Gesundheit und Pflege
Betreibern von Sonnenstudios, die Minderjährigen den Besuch einer Sonnenbank gestatten, droht ab 1. März eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bereits seit August 2009 nicht mehr im Sonnenstudio bräunen. Minderjährige sollen so vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung und Hautkrebs besser geschützt werden.
Hinweis: Die Redaktion von Konsumer.info übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
Der ganzen Katalog zu den Änderungen kann man hier sehen
Quelle: VZ-NRW, Stand 25.11.2009 via wdr.de