GEZ-Beleidiger muss für 50 Tage ins Gefängnis
Schon GEZahlt? Herr S. wird als Folge eines Streits mit dem Südwestrundfunk (SWR) und der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) ins Gefängnis gehen.
Herrn S. wird vorgeworfen, er hätte der GEZ eine E-Mail mit dem Wortlaut „Sie sind ja keine Behörde sondern ein privater Erpresserverein ohne jeglicher Rechte“ geschickt.
Teil der Anschuldigungen ist auch der Anruf beim GEZ-Mitarbeiter. Dem hatte er angekündigt, er hätte seine Privatadresse im Internet veröffentlicht. Pikantes Detail: Um die aktuelle Telefonnummer zu erfahren, telefonierte er zunächst mit der Exfrau des GEZ-Mitarbeiters. Der dürfte darüber kaum erbaut gewesen sein.
Hintergrund:
Herr S. leidet an einer Krankheit, die ihn dauerhaft arbeitsunfähig macht. Er verfügt deswegen über kein eigenes Einkommen. Herr S. stellte bei der GEZ immer wieder Befreiungsanträge, die teilweise genehmigt wurden – aber teilweise auch nicht. Wegen Problemen mit der Bewilligung von Hartz IV sollte er seine Rundfunkgebühren entrichten.
Höhepunkt des Streites war dann die Ablehnung seines Antrages mit der Begründung, dass selbst ein geringes Einkommen nach der Neufassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages kein Befreiungsgrund mehr darstellt. Im Klartext bedeutet das: Selbst wenn jemand überhaupt kein Einkommen hat, muss er dennoch die Rundfunkgebühren bezahlen.
Quelle: Gulli