GEZ führt im März „Rasterfahndung“ durch

Ab dem 1. Januar 2013 wurde die ehemalige GEZ– Gebühr durch die sogenannte „Haushaltsabgabe“ ersetzt.
Jetzt wurde bekannt, dass die GEZ am 3. März 2013 eine spektakuläre Aktion plant.
Dann werden insgesamt 69 Millionen Adressen abgeglichen.
Das Besondere dabei ist, dass die Deutschen machtlos dagegen sind, weil der Abgleich direkt in Zusammenarbeit mit den Einwohnermeldeämtern erfolgt. Daraufhin werden auch diejenigen angeschrieben, die sich bislang „vor der Zahlung gedrückt“ haben. (ca. 4 Millionen deutsche Haushalte).
Wer dann immer noch nicht zahlen möchte, muss mit extrem harten Maßnahmen rechnen.
„Für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren nutzt die GEZ alle zur Verfügung stehenden Vollstreckungsmaßnahmen“.
Und wer nicht zahlt? Droht eine Strafanzeige?
Der „Beitragsservice“ erklärt: „Strafbar macht sich niemand. Denn den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen, stellt keine Straftat dar. Allerdings begeht die Person, die den Beginn der Rundfunkbeitragspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht innerhalb eines Monats selbst beim Beitragsservice anzeigt, die notwendigen Informationen zur Bestimmung der konkreten Beitragshöhe nicht liefert oder die fälligen Beiträge länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht bezahlt eine Ordnungswidrigkeit.“
Das heißt: Eine Strafanzeige droht nicht!
„Es gab und gibt jedoch keinen Automatismus, wonach jede Nichtzahlung von Rundfunkbeiträgen sofort einen Antrag auf ein (Ordnungswidrigkeiten)-Verfahren auslöst. Gerade in der Einführungsphase des Rundfunkbeitrags bestehen bei manchen Privatpersonen oder Betriebsstätteninhabern möglichweise noch Unsicherheiten zur konkreten Beitragspflicht, so dass wir unsere primäre Aufgabe darin sehen, Informationen an die Hand zu geben und Hilfestellung bei der Anmeldung zu leisten.“
Doch spätestens dann muss gezahlt werden. Einzig gute Nachricht: Wer bislang die TV-Gebühren verweigerte, muss nicht mit Nachforderungen für die letzten Jahre rechnen.
Quelle: Bild.de