GEZ: Vorerst keine Rundfunkgebühren für PCs
Eine Schlappe für die GEZ. Eine Frau aus dem Kreis Goslar hatte gegen den NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte.
Der zuständige Richter hob in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 20. November (Az.: 4 A 188/09) Gebührenbescheide des NDR auf. Begründung…
Der NDR stelle derzeit im Internet gar keinen “gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung”. Es sei fraglich, ob der NDR überhaupt ausreichend Sendekapazität vorhalte, um die Personen, “die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio zu versorgen
Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig.
Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Man werde in Berufung gehen. Weitere Stellungnahmen wolle man derzeit nicht abgeben.
Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.