GEZ: Zwangsabgabe ist beschlossene Sache

Die neue „GEZ“ ist beschlossene Sache. Die Rundfunkgebühr für das von den Ministerpräsidenten so gewollte „Staatsfernsehen und Staatsrundfunk“ wurde nun verabschiedet. Ab 2013 wird bei jedem Haushalt und jeder Firma eine Zwangsabgabe erhoben.
Alle deutschen Haushalte müssen zwangsweise – Einzieher sind die Finanzämter – die aktuelle Fernsehgebühr von 17,98 Euro bezahlen.
Für Betriebe gilt ab 2013 ein Staffelmodell nach der Zahl der Beschäftigten, das folgende Sätze vorsieht:
bis vier Beschäftigte ein Drittel des Rundfunkbeitrags,
5 bis 14 Beschäftigte 1 Rundfunkbeitrag,
15 bis 49 Beschäftigte 2 Rundfunkbeiträge,
50 bis 249 Beschäftigte 4 Rundfunkbeiträge,
250 bis 499 Beschäftigte 8 Rundfunkbeiträge
500 bis 999 Beschäftigte 12 Rundfunkbeiträge
1.000 bis 4.999 Beschäftigte 20 Rundfunkbeiträge
5.000 bis 9.999 Beschäftigte 60 Rundfunkbeiträge
10.000 bis 19.999 Beschäftigte 100 Rundfunkbeiträge
> 20.000 Beschäftigte 150 Rundfunkbeiträge.
Für alle nichtprivaten Kfz 1/3 des Rundfunkbeitrags.
Außerdem beschlossen die Ministerpräsidenten, dass die berufliche Nutzung eines Empfangsgeräts im Arbeitszimmer innerhalb einer privaten Wohnung nicht beitragspflichtig ist.
Quelle: dmm