Gravenreuth- Abmahnanwalt muss in Haft
Der als “Abmahnanwalt” berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth muss wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft.
Das Kammergericht hat am 2. Februar 2009 seine Revision verworfen.
Nach dem Urteil des Kammergerichts ist die Verurteilung nunmehr rechtskräftig, wann der betrügerische Advokat seiner Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt.
quelle:
www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/abmahnanwalt-muss-in-haft/