Gretchenfrage: Sind Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?
Hunderte, vermutlich eher tausende Internetshops bekamen in den vergangenen Tagen eine Abmahnung, veranlasst durch eine KVR Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Gammelsdorf.
Hinter der offenbar lange geplanten Abmahnungs-Welle stecken Zeitgenossen mit fragwürdiger Vergangenheit.
Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt.
Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird.
In zahlreichen Foren, aber auch in Blogs von Kanzleien aus dem IT/IP-Bereich finden sich Hinweise auf die schiere Anzahl von Abmahnungen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH.
Die Kanzlei Dr. Damm & Partner meint dazu:
“Aus unserer Sicht sind diverse Anhaltspunkte gegeben, die ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten (vgl. § 8 Abs. 4 UWG) nahelegen.”
Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de und Computerbetrug.de