Gutscheine- bei einer Insolvenz wertlos
Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk wenn man nicht weiss, was man schenken soll. Doch was ist, wenn das Unternehmen von dem man den Gutschein erworben hat, Insolvenz anmeldet?
So geschehen bei den Baumärkten “Max Bahr” und “Praktiker“.
Wer mit den gekauften Gutscheinen noch bezahlen will, wird Pech haben- die Märkte wollen die Gutscheine nicht mehr einlösen.
“Max Bahr” nimmt auf Anweisung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Gutscheine mehr entgegen. Ähnlich geht es Kunden, die in Vorkasse getreten sind. Auch sie können nicht mit einer Rückerstattung ihrer Anzahlung rechnen.
Die Verbraucherzentrale kennt den Ärger und das Problem. Aber sie kann nicht weiterhelfen. Denn die Firmen handeln nach deutschem Insolvenzrecht.
„Verbraucher mit Warengutscheinen sind Gläubiger, genau wie Lieferanten: Die Verbraucher warten auf die Ware, Lieferanten aufs Geld, beide sind gleich gestellt im Insolvenzverfahren, sodass sie ihre Ansprüche anmelden müssten“, sagt Peter Lindackers von der Verbraucherzentrale NRW.
Sehen Sie sich dazu den Videobeitrag des WDR- und der Sendung Markt an.