Handy: Überwachung wider Willen
„Immer wissen, wo der Partner ist, ob du betrogen wirst …“ – so oder ähnlich locken die Anbieter von Ortungsdiensten Handynutzer.
Dabei ist es verboten, Dritte ohne deren Zustimmung zu orten.
Um der heimlichen Ortung einen Riegel vorzuschieben, wurde im Jahr 2009 das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Gemäß § 98 Absatz 1 Satz 2 TKG gilt, dass eine „ausdrücklich, gesondert und schriftlich erteilte Einwilligung des Teilnehmers“ vorliegen muss, der von anderen geortet wird. Verlangt wird dazu ein echtes, unterzeichnetes Dokument.
Eine E-Mail, ein Fax oder eine SMS reichen nicht aus.