Harte Strafe? Anwältin kassiert Berufsverbot
Auch Rechtsanwälte sind juristisch belangbar wenn sie lügen oder die Unwahrheit sagen.
Das bewies drastisch eine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Aachen am vergangenem Mittwoch, bei dem es um den Vorwurf der “Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage” gegen die Verteidigerin ging.
Das Urteil: Die Anwältin kassierte ein Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ausserdem muss die Anwältin 10.000 Euro zahlen – je 2500 Euro für vier gemeinnützige Zwecke. Zusätzlich wurde sie mit einem zweijährigen Berufsverbot belegt.
Auch im Prozess scheint sich die Anwältin daneben benommen zu haben, denn die Vorsitzende Richterin verhängte noch eine Ordnungsstrafe von 500 Euro wegen “ungebührlichen Verhaltens”.
Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Monate Haft, 20.000 Euro Geldstrafe und drei Jahre Berufsverbot gefordert.
Gegen das Urteil kann die Rechtsanwältin noch Rechtsmittel einlegen. Rechtskräftig ist hingegen die Ordnungsstrafe von 500 Euro wegen “ungebührlichen Verhaltens” während des Verfahrens.
Eine sofort eingelegte Beschwerde gegen diese Zwangsmaßnahme hat das Oberlandesgericht bereits zurückgewiesen.
Quelle: Aachener Zeitung