Heller Wahnsinn – Zensur via Markenrecht und (k)ein Ende?

Seit einiger Zeit geht die nackte Angst um bei vielen Betreibern kritischer Internetblogs, die sich mit dem Phänomen irreführend aufgemachter Eintragungsangebote in Adresssammlungen beschäftigen. Einige Blogbetreiber wurden mit Löschforderungen, oder gar Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen bedacht.
Es wurde beanstandet das man bei kritischen Artikeln im „titletag“ den Namen eines Unternehmens nannten, dem von verschiedenen Seiten „Irreführung durch Versand von missverständlich gestalteten Eintragungsoffertenformularen“ vorgeworfen wird, die: „Neue Branchenbuch AG„.
Das Landgericht Düsseldorf hat dazu ein interressantes Urteil in Sachen Meinungsfreiheit gefällt.
Die Aufnahme des Namens der Neuen Branchenbuch AG in den „titletag“ sei auch unter dem Aspekt einer höheren Platzierung in Suchmaschinen nicht unzulässig. Das Landgericht hierzu wörtlich:
„Das Recht auf Meinungsfreiheit schützt auch das Recht des Äußernden, seinen Standpunkt möglichst wirkungsvoll zu vertreten (vgl. KG, Urteil v. 23.10.2001, 5 U 101/01). Die Beklagte muss sich wie alle in der Öffentlichkeit agierenden Personen, Unternehmen und Institutionen gefallen lassen, dass man sich kritisch mit ihr befasst.“
Auch die Nennung des Namens der Neuen Branchenbuch AG im Zusammenhang mit „nicht verunglimpfend„.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht bei: Kanzlei Richter, Berlin