Hilfe für die Opfer des Schiffs-Unglücks der “Costa Concordia”
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde vom Konsumentenschutzministerium (BMASK) beauftragt, österreichische Geschädigte des Kreuzfahrtunglücks der „Costa Concordia“ in Italien bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen.
Der VKI wird die Ansprüche der Geschädigten sammeln und zunächst versuchen einen außergerichtlichen Ausgleich zu erzielen. Doch als ultima ratio wird auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen geprüft.
Im Zuge des Kreuzfahrtunglücks der „Costa Concordia“ vor der Insel Giglio an der toskanischen Küste sind auch österreichische Reisende zu Schaden gekommen.
Seit 1.1.2012 gilt die EU-Verordnung (siehe Info) über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (EG 392/2009). Danach haften ausführender Beförderer (Costa Crociere S.p.A.) und Reiseveranstalter (wenn man nicht direkt bei Costa gebucht hat) solidarisch für Schäden aus Tod, Körperverletzung und Gepäckschäden. Dazu kommt die Haftung des Pauschalreiseveranstalters nach dem Konsumentenschutzgesetz – unter anderem für entgangene Urlaubsfreude.
Wenn Sie an der Sammelintervention des VKI teilnehmen wollen, melden Sie Ihren Schadensfall über den Fragebogen auf www.verbraucherrecht.at an den VKI.
Quelle: verbraucherrecht