Identitätsdiebstahl über Fake-Profile bei Facebook
Das Anlegen eines Fake-Profils kommt in der Praxis gar nicht so selten vor. Der Identitätsdiebstahl ansich ist in Deutschland nicht strafbar.
Zivilrechtlich gesehen stellt der Identitätsdiebstahl, der oft auch mit der Verbreitung unwahrer Tatsachen verbunden ist, einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Betroffenen können selbst gegen den Identitätsdiebstahl vorgehen.
Anders sieht es aus, wenn ein Fake-Profil für strafbare Handlungen missbraucht wird, wie zb. Betrug. Dann ermitteln die Strafverfolgungsbehörden.
Die Rückverfolgung der eigentlichen Täter ist oft sehr schwierig. Facebook und auch Google geben die Daten der Nutzer nur sehr widerwillig heraus und berufen sich auf das Recht der USA.
Ein Vorgehen gegen Facebook ist jedenfalls insofern meist erfolgreich, als dass Facebook als so genannter Störer zur Löschung der Profile verpflichtet werden kann. Spezialisierte Anwälte haben oft aber einen direkten Draht zur Facebook Rechtsabteilung in den USA und kommen so schnell weiter.
Der Internetanwalt gibt Tipps, wie sich Opfer wehren können.