Identitätsdiebstahl
In der Schweiz ist der Identitätsmissbrauch strafbar


Das Anlegen eines Fake-Profils kommt in der Praxis gar nicht so selten vor. In der Schweiz ist der Identitätsmissbrauch strafbar und hängt von den konkreten Handlungen ab, die mit den gestohlenen Daten unternommen werden. Schaun wir hingegen in unser Nachbarland Deutschland, ist dort der Identitätsdiebstahl nicht strafbar.
Oft werden die Fälle von Identitätsmissbrauch durch einen mangelhaften Schutz von persönlichen Daten oder ein zu sorgloser Umgang damit begünstigt. Haben die Betrüger das Klon-Konto angelegt, klicken sie sich durch die Freundesliste des betroffenen Users und schreiben alle Freunde per persönlicher Nachricht an. Danach versuchen sie mit dramatischen Geschichten, Freunden Geld zu entlocken.
Beabsichtigt der Täter, sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, so handelt es sich um einen Betrug (Art. 146 StGB), der mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.
Phishing
Im Zusammenhang mit dem sog. Phishing wird mittels fremder Identität versucht ein Vermögensvorteil zu erlangen. Wird deshalb bspw. mit einem Phishing-Mail versucht, an Kundendaten zu kommen, so handelt es sich um eine strafbare Urkundenfälschung (Art. 251 StGB). Klaut der Täter in Bereicherungsabsicht Daten, so handelt es sich um einen Fall von unbefugter Datenbeschaffung. (Art. 143 StGB)
Hacking
Dringt der Täter mittels den persönlichen Daten in ein Computersystem ein, so handelt es sich um Hacken. (Art. 143bis StGB)
Weitere Straftaten
Je nach Verhalten des Täters können zudem Tatbestände der Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB), arglistige Vermögensschädigung (Art. 151 StGB), Drohung (Art. 180 StGB) oder Nötigung (Art. 181 StGB) zur Anwendung kommen.
Ehrverletzung
Wird mit der fremden Identität eine Ehrverletzung, wie Verleumdung oder üble Nachrede, begangen oder eine Handlung gegen den Privat- oder Geheimbereich begangen, so ist dies strafbar. (Art. 173 ff. StGB). Im seltenen Fall, dass lediglich grober Unfug betrieben oder eine Person belästigt wird, so wird dies mit einer Busse bestraft.
Haben die Betrüger das Klon-Konto angelegt, klicken sie sich durch die Freundesliste des betroffenen Users und schreiben alle Freunde per persönlicher Nachricht an. Danach versuchen sie mit dramatischen Geschichten, Freunden Geld zu entlocken.
Tipp:
Nutzen Sie die Facebook-Suche und suchen Sie einfach mal nach Ihrem vollständigen Facebook-Namen. Auch Ihre Kontakte sollten Sie unterstützen, denn die Betrüger sind meist so perfide, dass sie dem echten User den Zugriff auf das kopierte Profil verweigern. Wenn Sie die Profil-Kopie gefunden haben, melden Sie das Profil schnellstmöglich an Facebook.
Zivilrechtlich gesehen stellt der Identitätsdiebstahl, der oft auch mit der Verbreitung unwahrer Tatsachen verbunden ist, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Betroffenen können selbst gegen den Identitätsdiebstahl vorgehen.
Anders sieht es aus, wenn ein Fake-Profil für strafbare Handlungen missbraucht wird, wie bei Betrug. Dann ermitteln die Strafverfolgungsbehörden.
Die Rückverfolgung der eigentlichen Täter ist oft sehr schwierig. Facebook und auch Google geben die Daten der Nutzer nur sehr widerwillig heraus und berufen sich auf das Recht der USA.
Ein Vorgehen gegen Facebook ist jedenfalls insofern meist erfolgreich, weil Facebook als so genannter Störer zur Löschung der Profile verpflichtet werden kann. Ein Nutzer von Facebook kann sich mittels eines Kontaktformular auf Facebook, direkt an die Firma wenden, doch spezialisierte Anwälte haben oft aber einen direkten Draht zur Facebook Rechtsabteilung in den USA und kommen so schneller weiter.