Im Namen des Volkes – verurteilt zum zahlen

Das AG Mettmann gab in seinem Urteil AZ: 25 C 254/08 der Klage der Firma Netsolutions statt und verurteilte einen Internetuser zur Zahlung von 54 Euro.
Dieses Urteil wird mit großer Sorge zu Kenntnis genommen.
Das hat zweierlei Gründe. Zum einen wurde der Beklagte in diesem Fall von einer Rechtsanwältin vertreten und zum anderen fand die Richterin hier leider deutliche Worte bezüglich des Widerrufsrechts und der Anfechtung solcher Verträge.
Hier im Original
https://www.vorsicht-falle.net/urteil.pdf
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