Inkasso Firma “Acoreus Collection Services” fühlt sich im Persönlichkeitsrecht verletzt
Wir berichteten zuletzt am 4. Mai 2010 über die Inkassofirma, die versucht, mit teilweise verjährten Forderungen Kasse zu machen. Danach Ruhe…. Am 2.9.2010 erreichte uns ein Fax in dem sich der Rechtsvertreter von Acoreus beschwert, dass wir angeblich die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantschaft verletzen, wenn wir die Mahnschreiben, die “ich” erhalten habe veröffentlichen.
Hat eine Inkasso Firma eine Persönlichkeit? Da fragt man sich doch gleich wie das gehen kann. Und wie diese Rechte durch die Veröffentlichung eines Schreibens, welches nicht privater Natur, aber fragwürdigen Inhaltes verletzt werden können erst recht.
Eines fällt noch auf: Der hier ziemlich dreist erscheinenden Abmahnung durch die “Star-Anwälte” liegt eine Unterlassungserklärung bei. In dieser soll eine Zahlung von 10.ooo Euro versprochen werden – und zwar für jeden Einzelfall der Übertretung. Und natürlich möchte die Acoreus Collection Services GmbH einen Schadensersatz ,welcher sich aus einem Gegenstandswert von 15.ooo Euro errechnet. (…….)
Persönlichkeitsrecht: Dazu sei erwähnt…
Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 – I ZR 216/92 – AfP 1995, 404, 407 f. – Dubioses Geschäftsgebaren – und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 – VI ZR 163/79)
Wie bereits erwähnt, merkwürdig finden wir, dass sich eine Maschine in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen kann.
(Alle Schreiben die wir bekommen haben, enthalten die Zeile: Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig).
Interressant und sehr aufschlussreich ist auch die Betrachtungsweise eines anderen Blogbetreibers, der ebenfalls über Inkasso Acoreus berichtet.