Inkasso von Ra. Olaf Tank ist als Beihilfe zum versuchten Betrug zu werten
Das Amtsgericht Marburg bewertete Abo-Seiten wie opendownload.de als Täuschung und versuchten Betrug.
Alle “billig und gerecht Denkenden“ würden von einer Täuschung ausgehen, wenn ein Kunde mit dem Kauf eines Produktes ein weiteres, viel kostspieligeres Produkt erwerben müsse.
“Ansonsten könnte jeder beim Kauf eines Pfundes Kaffee auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10 000 Euro abzunehmen“, heißt es in dem Urteil.
Rechtsanwalt Olaf Tank müsste als Organ der Rechtspflege klar sein, dass es sich um versuchten Betrug handele. Deshalb mache er sich der Beihilfe schuldig, wenn er das Inkasso betreibe.
Das Urteil könnte richtungsweisend sein, wenn sich andere Richter in Deutschland daran ein Beispiel nehmen, und den Sachverhalt der Abofalle und dem damit verbundenem Inkasso folgerichtig erkennen.
Das Urteil des Amtsgerichts Marburg ist hier in der Neuen Juristischen Wochenschrift als Urteil der Woche veröffentlicht worden.