Intercall Media s.r.o. lässt über ein neues Inkassounternehmen inkassieren

Die Abzockmaschen der folgenden Beispiele haben sich in Österreich zugetragen, wobei die Masche bei uns in Deutschland nicht unbekannt ist.
Es häufen sich aktuell Beschwerden über Forderungen einer vermutlich unseriösen Firma aus Österreich namens: „Intercall Media s.r.o.“
Die fragwürdige Firma soll Konsumenten in eine Abofalle per Telefon gelockt haben.
Fall 1:
Ein jugendlicher (14) findet in einer Illustrierten eine Anzeige die er interessant findet und ruft aus Neugier mit seinem Handy die angegebene Festnetznummer an.
Nachdem die folgende Bandansage ihm vermittelte dass man mindetsens 18 Jahre alt sein muss um „zuhören“ zu dürfen, hat der Jugendliche einfach aufgelegt.
Wer jetzt glaubt das wars- der täuscht sich.
Das Handy des Jungen klingelte umgehend und eine Dame teilte ihm mit, er hätte nun einen Vertrag abgeschlossen und müsste seine Adresse angeben, da er 72 Euro zu zahlen habe.
Der Jugendliche teilte der Anruferin mit, dass er erst 14 Jahre alt sei und auch sofort nach der Bandansage- dass man 18 Jahre alt sein muss um zuzuhören, aufgelegt hat.
Das war der Anruferin aber relativ egal.
Sie drohte dem 14 jährigem Jungen mit der Rechtsabteilung, worauf der es mit der Angst zu tun bekam und seine Adresse bekanntgegeben hat. Dann sagte ihm die Dame am Telefon noch, er soll den Betrag auf der Rechnung (72 Euro) durchstreichen und quasi als Strafe 25 Euro einzahlen und dass ihm das eine Lehre sein soll. Im übrigen bekommt der Minderjährige seitdem auch regelmäßig SMS mit pronographischen Inhalt zugesendet.
Fall 2:
Angeblich hat eine schwer sprechbehinderte Dame im stolzen Alter von 86 Jahren den Dienst der Intercall Media s.r.o. (Erotikhotline) in Anspruch genommen und müsse nun dafür monatlich € 72 zahlen. Völlig unglaubwürdig wird diese Forderung auch noch dadurch dass die – wohlgemerkt sprechbehinderte – Dame bei einer Erotikhotline angerufen haben soll.
Im übrigen wird von vielen genepptenVerbrauchern glaubhaft versichert, dass man den „Erotikdienst“ der Intercall Media nie in Anspruch genommen habe.
In der Causa rund um Forderungen zu angeblichen Verträgen mit der Firma „Intercall Media s.r.o.“ – hat sich die nebulöse Firma einen neuen Partner ins Boot geholt. Ob der allerdings weiß auf was er sich da eingelassen hat, muss angezweifelt werden.
Die „Jedermann Inkasso GmbH“ (Österreich) hat eigentlich einen guten Ruf. Was nun verwundert da man den guten Ruf für die äusserst umstrittenen Forderungen der Intercall Media s.r.o riskiert.
Denn:
Forderungen, die bestritten oder gar nicht existent sind, dürfen laut Gewerbeordnung (gewO 19945) § 118 Ziff 3 (Österreich) von einem Inkassounternehmen nicht betrieben werden.
Die Weitergabe von Daten an Auskunfteien, wie zum Beispiel an Delta Vista (das Gegenstück der Schufa) sowie in dem gegenständlichen Schreiben der „Jedermann Inkasso GmbH“ angedroht, ist in so einem Fall wo die Forderung bestritten oder gar nicht existent ist, nicht zulässig und man kann und sollte dagegen rechtlich vorgehen.
Quelle: VPT