Internet: Abofallenseite-Opendownload.de mahnt wieder ab

Wir errinnern uns noch sehr genau an die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein und ihren Rechtsvetreter Olaf Tank. Zwischen den Jahren 2008 und 2010 lockten sie Tausende Internetnutzer in Abofallen.
Wer damals im Internet kostenlose Programme suchte, und sich zum Beispiel den Acrobat Reader vom Downloadportal „opendownload.de“- downloadete, hatte ganz schnell- unbeabsichtigt ein 24-Monats-Abo über 192 Euro abgeschlossen.
Dieser Abzocke schob der BGH in einem Urteil einen Riegel vor. Denn dass so genannte Abofallen im Internet versuchter Betrug sind, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Grundsatzurteil (Az.: 2 StR 616/12) entschieden. Damit haben geschädigte Verbraucher grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch gegen den/die Betreiber der Abzockseiten.
Doch davon lassen sich dei Brüder Schmidtlein anscheinend nicht beeindrucken, und lassen Mahnungen von einer „Tropmi-Payment GmbH“ verschicken. Gefordert werden im Mahnschreiben 99 – 102 Euro für längst vergangene Abofallenportale.
Die angemahnten Internetnutzer sollen den Betrag auf ein Konto der „Inside Heute GmbH“ überweisen. Der Geschäftsführer dieser Firma und der Tropmi-Payment GmbH ist- oh Wunder, niemand anderes als Andreas Schmidtlein.
Aber warum versuchen die Schmidtleins nach all den Jahren wieder erneut Internetnutzer abzuzocken?
Nun, die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen die Brüder und ihren Rechtsanwalt wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Seit Ende 2012 wartet das Trio auf seinen Prozess vor dem Landgericht.
Vermutlich wollen sie deshalb noch so viel wie möglich abkassieren, bevor jeder Schwarz auf Weiß nachlesen kann, dass es sich um Betrug handelt- man sieht, von Reue keine Spur.
Quelle: computerbild.de