Internet:Ab 1. Juli werden persönliche Daten an Ermittler weitergegeben

Der Bundesrat hat am gestrigen Freitag einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt.
Künftig müssen Telekommunikationsunternehmen auf Verlangen von Sicherheitsbehörden die Namen und Adressen ihrer Kunden herausgeben.
PIN-Nummern, Passwörter und Internetprotokoll-Adressen sollen ebenfalls bei Bedarf übergeben werden dürfen.
Ab dem 1. Juli soll das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft treten. Ermittler könnten so künftig auf Kundendaten zugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr gegeben sei oder ein Richterbeschluss vorliege.
Ungeklärt ist derzeit noch mit welchen gesetzlichen Regelungen der Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskriminalamt die Herausgabe der Bestandsdaten einfordern kann.
Quelle: focus