Internetabzocke: Klage gegen die Firma Content4U erfolgreich
Die Firma Content4u betreibt unter der Domain download-service.de eine Internetseite, auf der interessierte Nutzer “Downloads” zum beziehen von verschiedenen Programmen nutzen können.
Doch Kunden, die sich für den “Service” der grundsätzlich im Netz gratis zur Verfügung gestellten Programme anmeldeten, erlebten eine böse Überraschung.
Laut Anbieter hatten sie damit einen Vertrag für eine zweijährige Nutzung des Donwload-Service von € 96,– pro Jahr abgeschlossen.
Es überraschte daher nicht, dass viele Beschwerden und Anfragen von verunsicherten Konsumenten beim VKI und anderen Verbraucherschutzorganisationen eingingen, die in die Abofalle der Firma Content4u auf der Seite tappten.
Mit einer Klage ging der VKI gegen die unseriöse Kostengestaltung vor und bekam vor Gericht Recht.
Das Gericht sieht in den Entgeltklauseln Vertragsbestimmungen, die für den Kunden nachteilig sind. Der versteckte Kostenhinweis auf der von der Beklagten betriebenen Internetseite “download-service.de” verstößt gegen gesetzliche Informationspflichten.
Internetanbeiter müssen auf ihrer Homepage klar und eindeutig die Preise der angebotenen Dienstleistungen angeben.
Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden, wie zum Beispiel das Programm “OpenOffice“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Download des Urteils als PDF
HG_Wien_20.09.2011_30_Cg_5_11d.pdf
Quelle: verbraucherrecht.at