Internetsperre gestoppt – Gericht erklärt die Sperre für gesetzeswidrig
Ein Wiesbadener Gericht hat die Internetsperre gestoppt, da die gesetzliche Grundlage fehlt.
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Internet-Sperrverträge, die zwischen dem Bundeskriminalamt und Internetprovidern getätigt wurden, keine gesetzliche Grundlage haben und somit gesetzeswidrig sind. Das BKA dürfe somit keine Sperrlisten an die Provider ausliefern, die Internetsperre liegt erstmal auf Eis. Der BKA-Präsident und der zuständige Referatsleiter wurden von dem Gericht dazu aufgerufen, eidesstattliche Versicherungen abzugeben, dass keine Sperrlisten an die Provider ausgeliefert werden.
Begründung: Das Gesetz sei zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, bisher aber noch nicht veröffentlicht worden. Somit gebe es keine rechtliche Grundlage für die Auslieferung der BKA-Sperrlisten.
quelle: PDF Rechtsanwälte Dr. Fuchs und Kollegen