Jobcenter verantwortlich für rechtswidrige Ein-Euro-Jobs

Die „Ein-Euro-Jobs“ sind seit ihrer Einführung im Jahr 2005 umstritten, weil in der Praxis gesetzliche Vorgaben oftmals umgangen werden um Kosten zu sparen.
Jetzt hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden das Jobcenter dafür verantwortlich sind, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen „Ein-Euro-Job“ anweisen.
Das BSG verpflichtete die Jobcenter in ihren Zuweisungsschreiben an Arbeitslose die „konkret auszuübende Tätigkeit“ im „Ein-Euro-Job“ genau zu benennen, da „allein das Jobcenter“ für die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt „verantwortlich bleibt“.
Quelle: 123 Recht via AFP Agence France-Presse