Kein Scherz:Jobcenter Düsseldorf besteht auf Strafverfolgung wegen Zeitreisen
Ein Mann, der 1972 geboren wurde, legte dem Jobcenter eine Kopie- eines offensichtlich durch eine Fotomontage gefertigten Reisedokuments vor. In diesem Pass sind Einreisestempel verschiedener Länder zu sehen.
Ein Zollstempel weist ein Einreisedatum 1970 auf, das ein Datum zwei Jahre vor seiner Geburt zeigt. In diesem war nachzulesen, dass er bereits zwei Jahre vor seiner Geburt gereist sein soll.
Kein Spaß:
Die Behörde will nun ergründen, wie der Arbeitslosengeld II- Bezieher seine Reisen in die Vergangenheit finanziert hat.
Zudem solle ein Strafverfahren gegen den „Zeitreisenden“ eingeleitet werden. Denn, so die Begründung des Jobcenters, der Leistungsbezieher habe das Jobcenter nicht über die Zeitreisen in Kenntnis gesetzt.
Das Gericht (Az: S 40 AS 2814/13) wird sicher viel Spaß daran haben, die Zeitreisen des Mannes nachzuvollziehen.
Wir meinen:
So kann man auch Steuermittel verschwenden, der Staat hats ja…
Quelle: duesseldorfer abendblatt