Kaffeefahrt
Strafbefehl für Abzocke von Senioren

Verkauft wurde auf einer sogenannten „Kaffeefahrt“ – Werbeverkaufsveranstaltung ein Präparat gegen Altersbeschwerden.
Vor rund 40 Tour-Teilnehmern soll der Verkäufer des Präparats behauptet haben, das angebliche Gesundheitsprodukt habe lindernde oder gar heilende Wirkung auf sämtliche Altersleiden.
Ein Seniorenpaar aus Thüringen hatte daraufhin zwei „Kurpackungen“ des Präparats für insgesamt rund 2400 Euro erstanden. Der 80-jährige Mann hatte später Anzeige erstattet. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war das Mittel weitgehend wert- und wirkungslos.
So wurde der Oldenburger „Kaffeefahrt Senioren Abzocker“ zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen verurteilt. Den Strafbefehl wollte der Oldenburger zunächst nicht akzeptieren.
Nun sollte der Fall vor dem Kasseler Amtsgericht öffentlich verhandelt werden. Das schien dem Oldenburger überhaupt nicht zu gefallen, der darauf seine Rechtsmittel zurückzog. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.