Kanzlei im Visier der Staatsanwaltschaft

Die Kölner Staatsanwaltschaft prüft, ob sie strafrechtliche Ermittlungen gegen die Kanzlei U+C einleiten soll.
Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften geht es um die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft, mittels derer Rechtsanwalt Daniel Sebastian an die Anschlussinhaber zu IP-Adressen kam.
Darin hat ein angeblicher Mitarbeiter der Firma itGuards Inc. eidesstattlich versichert, mit einer Software namens GLADII fehlerfrei die IP-Adressen der abgemahnten angeblichen Porno-Konsumenten ermittelt zu haben. Viele Kammern des Landgerichts Köln haben diese Versicherung wohl geglaubt und die entsprechenden Anträge durchgewunken, was nun für heftige Kritik sorgt.
Bemerkenswert unwissend oder ignorant
Die Kölner Rechtsanwältin Anja M. Neubauer hat in dem Zusammenhang einem LG-Richter den Nachweis erbracht, dass eine eidesstattliche Auskunft in einem Antrag unwahr sein muss.
Der Richter habe geantwortet: „Ja, da kann ich ja auch nichts machen, ich kann ja nicht prüfen, ob die richtig sind, das hat jemand an Eides statt versichert und dann kann und muss ich mich darauf auch verlassen.“
Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers „etliche Strafanzeigen“ von Abgemahnten eingegangen.
Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug
Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber „heise online“.
Quelle: heise.de