Kein Betrug! Skandalurteil zum Internetabzocker Antassia GmbH
Österreich: Ein Hohenemser hatte die deutsche Antassia GmBH verklagt und in der 1. Instanz vor dem Bezirkgericht Dornbirn “Recht” bekommen.
Das Landesgericht Feldkirch hat aber nun in der 2.Instanz ein österreichweit bislang einzigartiges Urteil in einem Fall von vermeintlicher Internetabzocke geändert.
Die Antassia GmbH – Ein Gratis-Softwareanbieter, hat demnach entgegen dem erstinstanzlichen Urteil nicht rechtswidrig gehandelt.
Nach Ansicht des Landesgerichtes kann kein Betrug festgestellt werden.
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Quelle: vorarlberg-orf
Man beachte aber den Hinweis: In diesem Fall ist nicht ein Geschädigter von der Antassia GmbH verklagt worden, sondern ein Geschädigter hat selbst gegen die Firma ein Verfahren angestrengt.
Und- “Abzocke ist Abzocke” , also kein Betrug. Also kein Straftatbestand und somit rechtlich nicht zu belangen.