Keine Kontosperrung des Kontos der: Content Service Ltd. mit Softwaresammler.de
das Konto der Firma Content Services Ltd. mit Softwaresammler.de, bei der Baden-Württembergischen Bankwird nicht gesperrt.
Uns wurden Informationen zugespielt, dass das Landgericht Stuttgart im Wege einer einstweiligen Verfügung der Baden-Württembergischen Bank untersagt hat, das Konto der Firma Content Service zu sperren.
Offensichtlich haben sehr viele Opfer der Firma Content Services Ltd. sich bei der Baden-Württembergischen Bank über die Firma Content Services Ltd. und ihre Machenschaften beschwert.
Es handelt sich hierbei um folgenden Kontoinhaber:
Content Services Ltd. Kontonummer: 4276005 Bankleitzahl: 60050101 Bank: Baden-Württembergische Bank
In einem uns vorliegenden Schreiben des Vorstandssekretariat/Kommunikation BW-Bank heißt es wörtlich:
„Die BW-Bank ist auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Stuttgart verpflichtet, das von Ihnen genannte Konto der Firma Content Services Ltd. zu führen und für diese den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Die BW-Bank hat hiergegen bereits entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.“
Offensichtlich entwickelt sich diese Möglichkeit, den Banken die Verbindung zu derartigen dubiosen Firmen anzuzeigen, zu einem adäquaten Mittel den Geldfluss zumindest kurzfristig zu unterbinden.
Dass Firmen wie die Firma Content Services Ltd. hierdurch –wohl schmerzlich- getroffen werden zeigt sich daran, dass sie versuchen die Kontosperrung im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu verhindern.
Ob die Verpflichtung der Baden-Württembergischen Bank zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Folgenden aufrecht erhalten werden kann, bleibt abzuwarten.
quelle : Rechtsanwalt Frank Weiß